Vermessung Sachsen Anhalt Tel. 0391-5630850

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Das Vermessungsbüro Anskat in Magdeburg heißt Sie herzlich willkommen!

 

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Vermessung Sachsen Anhalt

Vermessungsingenieur: Vermessungsingenieure werden auch als Geodäten, Feldmesser oder Landvermesser bezeichnet. "Geodät" stammt aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie "Person, die die Erde vermisst": Geodäsie ist nach der klassischen Definition (von F.R.Helmert) die "Wissenschaft von der Ausmessung und Abbildung der Erdoberfläche". Die Geodäsie zählt nach dieser Definition, sowohl zu den Geowissenschaften, als auch zu den Ingenieurwissenschaften. Die Geodäsie läßt sich unterteilen in die Bereiche der Erdmessung, der Landesvermessung und der Einzelvermessungen. Der Erdmessung obliegt es, die Erdfigur im Großen zu bestimmen.

Vermessungsingenieur: Die Landesvermessung erfaßt die Oberfläche eines Landes durch die Koordinaten  einer genügend großen Anzahl von Festpunkten. Durch die Einzelvermessungen (topographische Vermessungen, Liegenschaftsvermessungen, Ingenieurvermessungen) werden die Detailformen der Erdoberfläche ermittelt. Vermessungsingenieure erfassen also die Geodaten der Erdoberfläche, werten diese maßgetreu aus und helfen dadurch, in der Bau-, Liegenschaftskataster- und Landesvermessung, durch Absteckungen Gebiete, Grundstücke, Grenzen und die Lage von Bauwerken festzulegen.

Vermessung Sachsen Anhalt: Die spezielle Gruppe der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVermIng) hat ein öffentliches Amt inne und ist per Gesetz und Berufsordnung dazu verpflichtet, bestimmte Aufgaben der Vermessung zu übernehmen. Zu diesen Aufgaben gehören auch die Liegenschaftsvermessungen (früher als Katastervermessung bezeichnet) und einige andere Aufgaben der Landesvermessung.

Nur der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur kann aufgrund seiner Amtskraft, wie auch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo), die Grundstücksgrenzen mit öffentlichem Glauben beurkunden und damit eine Grenzfeststellung offiziell machen.

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Vermessung Sachsen Anhalt

Vermessungsbüro: Im Liegenschaftskataster sind die Flurstücke und Gebäude nachzuweisen und zu beschreiben, wie es die Bedürfnisse von Recht, Verwaltung und Wirtschaft erforden. Das Liegenschaftskataster muß geeignet sein, als amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung zu dienen und es muß die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nachweisen. Es werden hier Spezialbegriffe verwendet, die einer Erklärung bedürfen: Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundstück.

Vermessung Sachsen Anhalt: Gemarkung: Die Gemarkung umfaßt eine im Zusammenhang liegende Gruppe von Fluren innerhalb einer Gemeinde. Eine oder mehere Gemarkungen sind deckungsgleich mit dem Gebiet einer Gemeinde und eines Grundbuchbezirks. Alle Gemarkungen sind eindeutig numeriert.

Vermessung Sachsen Anhalt: Flur: Jede Flur  umfaßt eine zusammenhängende Gruppe von Flurstücken. Die Fluren werden innerhalb der Gemarkung eindeutig numeriert.

Vermessung Sachsen Anhalt: Flurstück: Das Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster mit einer besonderen Nummer bezeichnet ist. Im Grundbuch gehört jedes Flurstück nur zu einem Grundstück (Ausnahme: Miteigentumsanteile). Jedes Flurstück wird innerhalb der Flur, in der es liegt, eindeutig numeriert.

Vermessungsingenieur: Diese drei Begriffe geben dem Vermessungsingenieur, wie die Adresse bei der Post (Straße, Hausnummer, Ort), den eindeutigen Lagebezug des Grundstücks in der Örtlichkeit (und in der Liegenschaftskarte) an.

Vermessung Sachsen Anhalt: Grundstücke: Grundstück im Sinne des Grundbuchs sind alle Flurstücke, die unter einer laufenden Nummer des Bestandsverzeichnisses eines Grundbuchblattes geführt werden. Das können auch Flurstücke sein, die in verschiedenen Katasteramtsbezirken liegen. Der Grundstücksbegriff im Liegenschaftskataster weicht deshalb von dem des Grundbuchs etwas ab: im Liegenschaftskataster werden nur die Flurstücke als zu einem Grundstück gehörend angesehen, die im Grundbuch zu einem Grundstück gehören und innerhalb desselben Katasteramtsbezirks liegen.

Vermessung Sachsen Anhalt: Das Liegenschaftskataster besteht heute im wesentlichen aus zwei Hauptteilen: a) der Liegenschaftskarte und b) aus dem Liegenschaftsbuch. Heute zusammengefaßt zum Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationsystem (ALKIS). Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann die Karten und Bücher einsehen und Auskunft sowie Auszüge daraus erhalten.

Vermessung Sachsen Anhalt: Einsicht nehmen und das Erstellen von Auszügen, ist bei jedem Landesamt für Geoinformation und Vermessung (Magdeburg, Stendal, Dessau-Roßlau, Halle), bei jedem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur und, eingeschränkt, auch bei den Städten und Gemeinden möglich.

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Vermessung Sachsen Anhalt

Vermessung Sachsen Anhalt: Eine Liegenschaftsvermessung wird auf Antrag ausgeführt und ist kostenpflichtig. Die Ergebnisse dieser Vermessung werden in die amtlichen Nachweise des Liegenschaftskatasters übernommen. Diese Verwaltungsakte dürfen nur von den Landesämtern für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVermIng) durchgeführt werden. Zu den Liegenschaftsvermessungen zählen:

- die Grenzfeststellung (das Freimachen von alten Grenzmarken und das Einbringen neuer Grenzmarken,

   bei Verlust derselben),

- die Zerlegung (Bildung eines neuen Flurstückes, Einbringen von Grenzmarken vor Ort),

- Liegenschaftsvermessung mit "vorgezogener Flurstücksbildung" und "Übertragung in die Örtlichkeit

  (Sonderung: Bildung der Flurstücke im Grundbuch und erst später Einbringung von Grenzmarken in der

   Örtlichkeit),

- Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung nach § 12 Abs.2 Satz 2 VermGeoG LSA,

- amtliche Gebäudevermessungen.

Vermessung Sachsen Anhalt: Die Grenzfeststellung (Verwaltungsakt) dient der Rechtssicherheit zwischen Grenznachbarn und damit der dauerhaften Sicherung des Eigentums an Grund und Boden. Die bestehenden Flurstücksgrenzen mit ihren Grenzpunkten werden anhand der Unterlagen des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit übertragen, den Beteiligten in einem Grenztermin angezeigt und in einer Niederschrift dokumentiert. Bei Grenzstreitigkeiten ist immer eine Grenzfeststellung zu empfehlen. Der §919 des BGB betrifft die Grenzabmarkung und bestimmt dazu folgendes: Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser an einer Abmarkung der Grenzen mitwirkt, wenn die alten Grenzmarken zerstört oder verrückt worden sind. Die Kosten der Abmarkung sind von den Beteiligten zu gleichen Teilen zu tragen.

Vermessung Sachsen Anhalt: Die Zerlegungsvermessung (Verwaltungsakt) dient der Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit der Schaffung neuer Flurstücke. Der Verlauf einer neuen Grenze richtet sich nach einem vorliegenden Grundstückskaufvertrag oder den Wünschen des Eigentümers oder Erwerbers. Planungs- und baurechtliche Vorgaben (z.B. Einhaltung von Grenzabständen) sind dabei zu berücksichtigen.

Vermessung Sachsen Anhalt: Die Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung (Sonderung) ist ein Verwaltungsverfahren und wird in die zwei Amtshandlungen "vorgezogene Flurstücksbildung" und "Übertragung in die Örtlichkeit" aufgeteilt. Beide Amtshandlungen müssen jedoch in einem Zuge beantragt werden. Die Liegenschaftsvermessung mit vorgezogener Flurstücksbildung kann nur durchgeführt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei ist es zwingend erforderlich, den Willen des Antragstellers hinsichtlich der Lage der vorgesehenen neuen Grenze zu dokumentieren. Hierzu ist jedem Antrag eine vom Antragsteller unterzeichnete Skizze mit den von ihm gewollten, präzisen Maßvorgaben oder Sollflächen als Anlage beizufügen. Die Aufnahme einer Niederschrift ist künftig nur noch bei der zweiten Amtshandlung (Übertragung in die Örtlichkeit) erforderlich. Die "Übertragung" der Grenzen in die Örtlichkeit erfolgt durch die Abmarkung der Grenzpunkte mit Hilfe von Grenzmarken (Steine, Rohre, Bolzen, Nägeln usw.). Die Verpflichtung des Eigentümers, vor der Übertragung der Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit, zu errichtende Gebäude von einer dazu befugten Vermessungsstelle in die Örtlichkeit übertragen zu lassen, wird ihm bereits bei der Antragsstellung abgefordert.

Vermessung Sachsen Anhalt: Die Flurstücksbestimmung ohne Liegenschaftsvermessung nach § 12 Abs.2 Satz 2 VermGeoG LSA ist die einfachste und günstigste Variante Flurstücke zu bilden, um im Grundbuch neue Flurstücke eintragen zu lassen. Hierfür sind allerdings spezielle Voraussetzungen vorgegeben, die im Liegenschaftskataster erfüllt sein müssen. Örtlich werden keine Grenzen angezeigt.

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Gutachter: Oft kommt es zwischen Nachbarn zu "Grenzstreitigkeiten" über den Verlauf der Grenze, zwischen den Grundstücken, oder der Lage von "Bauwerken" (Zäune, Mauern, Ställe, Garagen, Hecken, Bäume usw.) im Bezug zur gemeinsamen Grenze. Normalerweise empfiehlt es sich hier eine Vermessung (Grenzfeststellung) durchführen zu lassen, um Rechtsicherheit zu bekommen. Leider scheuen viele die hohen Kosten für diese Vermessung und meinen das Problem vor Gericht klären zu können. Für diese Fälle erstellen wir als Gutachter entsprechende Vermessungsgutachten. Die Richter in Sachsen Anhalt empfehlen bei solchen Verfahren in den meisten Fällen auch eine neue Vermessung der Grenze. Da es sich hierbei um eine gemeinschaftliche Grenze handelt werden die Kosten meist auf beide Parteien verteilt. Nach Rechtskraft des Verwaltungsaktes (Grenzfeststellung) und damit dem Verlauf der Grenze in der Örtlichkeit kann der Richter dann über die anderen Sachverhalte entscheiden.

Gutachter

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Vermessung Sachsen Anhalt

Vermessung Sachsen Anhalt: Sowohl die amtlichen Gebäudevermessungen, als auch Gebäudeeinmessungen auf Grund vorgelegter Unterlagen (nach §14 Abs.2 des VermGeoG LSA) werden von unserem Vermessungsbüro in Magdeburg durchgeführt.

Vermessung Sachsen Anhalt: Eigentum bedeutet auch Verpflichtung. Nach §14 des VermGeoG LSA sind Eigentümer neu errichteter oder älterer Gebäude, die in ihren Ausmaßen verändert wurden, verpflichtet, diese Änderungen im Liegenschaftskataster fortführen (eintragen) zu lassen. Alle Gebäude werden im Liegenschaftskataster amtlich nachgewiesen. Ihre Grundrisse sind in der Liegenschaftskarte graphisch dargestellt und somit für jeden Nutzer erkennbar und amtlich dokumentiert.

Vermessung Sachsen Anhalt: Sobald der Antrag auf Fortführung des Liegenschaftskatasters für die Gebäudevermessung vorliegt, wird die Vermessungsstelle diesen Auftrag durchführen. Die Anwesenheit der Eigentümer ist dabei nicht erforderlich. Jedoch wird der Termin einige Tage vorher angekündigt.

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Vermessung Sachsen Anhalt

Vermessungsbüro:  Bauanträge: Lage- und Höhenpläne sind, in den meisten Fällen, für die Baugenehmigung bei den Baugenehmigungsbehörden erforderlich (Bauordnung LSA). Hierzu ist grundsätzlich eine örliche Vermessung erforderlich, um eine größtmögliche Aktualität des Planinhaltes zu gewährleisten. Gebäude-, Trauf- und Firsthöhen, Bebauung (auch auf den Nachbargrundstücken), Topographie (Zäune, Schächte, Mauern, Straßenlampen, Straßen, Rad- und Gehwege, usw.), Abstandsflächen und manchmal auch Baumkataster sind nur einige Elemente des Planinhaltes. Der gesamte Inhalt der Lagepläne zum Bauantrag ist detailliert im §11 der Bauvorlagenverordnung LSA beschrieben.  Dem Lageplan zum Bauantrag muss immer auch ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (ALK), nicht älter als drei Monate, beigefügt werden.

Vermessung Sachsen Anhalt: Lagepläne für Planungszwecke und Bauanträge werden von unserem Büro schnell und zuverlässig erstellt und auf verschiedenen Medien (Papier, Folie und auf diversen Datenträgern) ausgeliefert. Unser Außendienst arbeitet mit einer Totalstation der Firma Topcon (Tachymeter der neuesten Generation!). Für spezielle Feinnivellements (Höhenmessungen) setzen wir Digitalnivelliere der Firma Leica ein.

Vermessung Sachsen Anhalt: Für die innendienstliche Auswertung und Bearbeitung von Aufträgen im Vermessungsbüro Magdeburg setzen wir die Softwaresysteme Card/8 und Vermcad (kompatibel mit anderen Systemen) ein. Die Ausgabe der Dateien erfolgt im .dxf- und/oder .dwg Format.

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Vermessung Sachsen Anhalt

Vermessungsbüro: Nach Genehmigung eines Bauvorhabens ist die Lage des Projekts (Baukörpers) in die Örtlichkeit zu übertragen (Absteckung). In aller Regel werden als erste Baumaßnahmen Erdarbeiten erforderlich sein. Deshalb sind zunächst - ausgehend von den Vorgaben des Bauplaners für die Lage des Neubaus - die Gebäudeeckpunkte grob (im Dezimeterbereich)  in die Örtlichkeit zu übertragen. Dies geschieht meist mittels Pfählen. Damit sind die Umringslinien für den Erdaushub markiert.

Vermessung Sachsen Anhalt: Nach den Erdarbeiten sind die Gebäudeeckpunkte abermals - diesmal aber sehr genau - auf dem vorbereiteten Bodengrund abzustecken. Dabei ist insbesondere die Rechtwinkligkeit der Gebäudeeckpunkte zueinander zu überprüfen. Die Gebäudeeckpunkte werden wieder mit einem Pfahl markiert, dieses Mal aber werden oben auf den Phählen Nägel  - auf Millimeter-Genauigkeit - eingebracht.

Vermessung Sachsen Anhalt: Da durch den Baubetrieb (schwere Baufahrzeuge) diese "direkten" Gebäudemarkierungen zum größten Teil verloren gehen, werden zusätzlich im Abstand von ca. 2-3 Metern - zur Sicherung dieser Gebäudeeckpunkte - Schnurgerüste geschlagen. Durch die Übertragung der Gebäudeeckpunkte auf die Schnurgerüste (Sicherung), können die Mauerecken des Neubaus jederzeit schnell wieder hergestellt werden.

Vermessung Sachsen Anhalt: In Sonderungsgebieten (Baugebieten ohne Grenzmarken vor Ort) sollte immer ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur für diese Absteckung beauftragt werden, da dieser eine Versicherung hat, wenn das Gebäude einmal falsch in die Örtlichkeit übertragen wurde. Das Material für die Schnurgerüste wird in den meisten Fällen vom Baubetrieb gestellt. Sollte das einmal nicht der Fall sein, wird der Vermessungsingenieur dieses Material zum Abstecktermin mitbringen. Das Material der Schnurgerüste wird dann gesondert in Rechnung gestellt.

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Vermessung Sachsen Anhalt

Vermessung Sachsen Anhalt: Satellitenvermessung: Das Global Positioning System (GPS) ist ein weltweit verfügbares Messsystem für die Navigation und die Positionierung (Lagebestimmung) beliebiger (auch bewegter) Objekte. Dieses von den USA aufgebaute und betriebene System besteht aus 24 Satelliten im Weltraum.

Vermessung Sachsen Anhalt: Das Global Navigation Satellite System (GLONASS) ist von den ehemaligen Sowjetrepubliken entwickelt worden. Heute wird es von der Russischen Förderation betrieben. Dieses System besteht ebenfalls aus 24 Satelliten im Orbit.

Vermessung Sachsen Anhalt: Beim entsprechenden europäischen Navigationssatellitensystem (GALILEO) sollen im Endausbau 30 Satelliten die Erde umkreisen.

Die moderen Satellitenvermessungssysteme der Vermessungsingenieure nutzen heute die ersten beiden Systeme (GPS und GLONASS), bald auch GALILEO. Durch die Messung auf bis zu 70 Satelliten und die gleichzeitige Einführung und Nutzung von Korrekturdiensten (SAPOS, ASCOS), ist die Satellitenvermessung zu einem etablierten Standardmessverfahren im Ingenieurs- und Liegenschaftskatasterbereich geworden.

Vermessung Sachsen Anhalt: In dieser Kombination und den modernsten Messinstrumenten werden heute Genauigkeiten bei der Positionierung (Lage und Höhe) im mm-Bereich erreicht. Wir führen natürlich auch diese satellitengestützen Messungen (GPS/Glonass) in unserem Vermessungsbüro in Magdeburg durch. Auch hier werden Geräte der Firma TOPCON eingesetzt.

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Vermessung Sachsen Anhalt

Vermessungbüro: Seit vielen Jahren sind wir zuverlässiger Partner für Bahngesellschaften. Gleisvermessungen und Einmessungen von Weichen gehören zu unseren Routinearbeiten! Unser Einsatzgebiet für diese Vermessungen ist das gesamte Bundesgebiet.

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Vermessungsbüro:  Natürlich werden auch sämtliche anderen langestreckten Anlagen (Rad- und Gehwege, Straßen, Deiche, Wasserläufe usw.) von unserem Vermessungsbüro in Magdeburg bearbeitet (Erstellung von Lageplänen). Die Bearbeitung (Schlußvermessung, Grenzfeststellung, Zerlegung) kann hier durch die öffentliche Bestellung im Land, auch im Liegenschaftskatasterbereich erfolgen, dann aber nur in Sachsen-Anhalt.

Die Vergabe der Aufträge für die liegenschaftskatasterliche Vermessung von langgestreckten Anlagen erfolgt meist durch Bund, Länder, Städte, Gemeinden und Verbände.

Hierfür erstellen wir jederzeit gern auch Kostenangebote.

Schließlich sind wir auch Ansprechpartner für verschiedene Ämter. So führen wir für das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Flurneuordnungsverfahren durch (von der Planung, bis zur Liegenschaftsvermessung).

 

 

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Vermessungsbüro: Sonstige Vermessungen:

Höhen- und Flächennivellements (auch zur Erdmassenermittlung), Grenzanzeigen, Absteckungen von "Sonderbauwerken" (Windkraftanlagen, Funkmasten, Trafostationen, Solarfelder, Biogasanlagen, Hallen, Flughäfen, Bahnhöfe, Wasserstraßen usw.).

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Das Vermessungsbüro Anskat in Magdeburg:

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Unsere Leistungen:

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